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NIE-Nummer:
Zur Ausübung von Verwaltungszwecken (z.B. Fahrzeuganmeldung, Immobilienkauf, Beantragung der Aufenthaltungsgenehmigung (Residencia) etc. ist die NIE-Nummer (número de Identificación de extranjeros) erforderlich. Diese stellt eine wichtige Bedingung für sämtliche Behördengänge dar. Bei der Nummer handelt es sich um eine Identifizierung für Ausländer, welche auch gleichzeitig die Steuernummer ist, aber keine automatische Steuerpflicht auslöst. Nach Einreichung des Antrags bei den zuständigen Behörden dauert die Zuteilung der NIE-Nummer 3-4 Wochen.
Aufenthaltungsgenehmigung (Residencia):
Wenn Sie sich länger als 3 Monate ununterbrochen bzw. mehr als 183 Tage im ganzen Jahr in Spanien (Teneriffa) aufhalten, sind Sie dazu verpflichtet, sich ins sogenannte Ausländerregister (Registro de ciudadano de la Unión) für EU-Bürger einzutragen. Somit erhalten Sie dann das "Certificado de Registro de ciudadano de la Union", die Residencia.
Fahrzeug-Ummeldung:
Das Fahrzeug wird also am Hauptwohnsitz des Halters angemeldet, d.h. in der Gemeinde, wo Sie sich angemeldet haben (Empadronamiento). Handelt es sich bei der Einfuhr des KFZ auch gleichzeitig um die Verlagerung des Wohnsitzes, so besteht die Möglichkeit, ihr Fahrzeug als Umzugsgut zu deklarieren. So kommen Sie in den Genuss, dass die Zulassungssteuer (impuesto de matriculación) entfallen kann. Näheres hierzu auf Anfrage.